Preise

Behandlungskosten

Heilpraktiker sind in ihrer Honorargestaltung grundsätzlich frei. Als Orientierungsrahmen dient das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker aus dem Jahre 1985, das seitdem in der Festlegung der Honorare nicht mehr überarbeitet wurde.

Ich orientiere mich an diesem Gebührenverzeichnis und an meinem Leistungsverzeichnis. Leistungen die nicht im Gebührenverzeichnis gelistet sind, berechne ich nach Zeitaufwand. Die Kosten hierfür liegen bei 55,- € pro Stunde.

Die von mir erbrachten Leistungen werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Es besteht jedoch, je nach Einkommenssituation die Möglichkeit, die Behandlungskosten als außergewöhnliche Belastung in Ihrer Steuererklärung zu berücksichtigen.

Die entstehenden Behandlungskosten werden möglicherweise nur zum Teil oder gar nicht von privaten Krankenversicherungen/Zusatzversicherungen/Beihilfe übernommen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Versicherer/Beihilfestelle.

Eine Rechnung nach GebüH zur Vorlage bei Ihrer Krankenversicherung/Beihilfe wird Ihnen selbstverständlich ausgestellt.

Die entstehenden Behandlungs- und Untersuchungskosten sind unabhängig von Versicherung-/Beihilfeleistungen, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.

Selbstzahler erhalten bei Barzahlung direkt nach dem Behandlungstermin einen Rabatt von 5%.

Individuelle Sonderregelungen (z.B. Behandlung für Kinder und Jugendliche) sind nach Absprache möglich.

Behandlungsangebote (z.B. Raucherentwöhnung, Gutscheine) auf Anfrage.

Bitte sprechen Sie mich persönlich an, falls Sie Fragen zu meinen Leistungen und Behandlungskosten, individuellen Sonderregelungen und Behandlungsangebote haben.